Sofern der unterhaltspflichtige Elternteil nicht den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt, verstorben oder unbekannten Aufenthaltes ist, besteht für alleinerziehende Elternteile von Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu erhalten.
Es wird der gesetzliche Mindestunterhalt gezahlt. Kindergeld, Halbwaisenrente und vom Pflichtigen direkt an Sie gezahlte Beträge werden vorher abgezogen. Einkünfte von Kindern aus eigenem Einkommen oder Vermögen werden ebenfalls angerechnet.
Online-Antrag
Wenn Sie und Ihr Kind im Main-Taunus-Kreis wohnen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Main-Taunus-Kreises oder stellen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss einfach online:
Online-Portal für den UVG-Antrag beim MTK
Infos zum Onlineantrag erhalten Sie direkt in dem Portal und in diesem Flyer.
Ihre Vorteile:
- Sie brauchen keine Antragsformulare anfordern, sondern können in dem Portal alle notwendigen Daten direkt erfassen und an den Main-Taunus-Kreis senden.
- Sind unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde.
- Benötigte Nachweise können Sie als PDF-Datei oder Foto hochladen oder später nachreichen.
- Ihr Antrag wird direkt an die Unterhaltsvorschusskasse übermittelt.
Derzeit ist aus gesetzlichen Gründen zusätzlich noch eine einseitige schriftliche Bestätigung unterschrieben an den Main-Taunus-Kreis zu senden.
Online-Termin
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen wollen, können Sie einen Beratungstermin mit der Unterhaltsvorschusskasse telefonisch über die Behördenrufnummer 115 oder online vereinbaren. Wählen Sie bei der Online-Terminvereinbarung die Leistung "Unterhaltsvorschuss beantragen" aus.