Der Main-Taunus-Kreis ist als örtlicher Jugendhilfeträger im Jugendamt für das gesamte Leistungsspektrum des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) zuständig.
Schwerpunkt des Pflegekinderdienstes ist die
- Überprüfung
- Schulung
- Bereitstellung / Vermittlung
- Begleitung
von Pflegefamilien und Bereitschaftspflegestellen bei Hilfen nach § 33 SGB VIII (Vollzeit- und Wochenpflege) bzw. nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme).