Kindertagesstättenbeiträge

Das Jugendamt übernimmt auf Antrag die Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen oder Kinderhorte ganz oder teilweise.Die Leistung ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Sie wird ab dem Monat des Antragseingangs gewährt.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Main-Taunus-Kreises.

Online-Antrag

Wenn Sie mit Ihrem Kind im Main-Taunus-Kreis wohnen, können Sie die Übernahme der KITA-Beiträge durch das Jugendamt des MTK auch direkt online beantragen.

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