Mit der Bescheinigung über den mutmaßlichen Geburtstermin durch einen Arzt oder eine Hebamme beantragen Arbeitnehmerinnen das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse oder der Mutterschaftsgeldstelle. Diese und weiterführende Informationen sind der Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ zu entnehmen.