Sofern der unterhaltspflichtige Elternteil nicht den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt, verstorben oder unbekannten Aufenthaltes ist, besteht für alleinerziehende Elternteile von Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Es wird der gesetzliche Mindestunterhalt gezahlt. Kindergeld, Halbwaisenrente und vom Pflichtigen direkt an Sie gezahlte Beträge werden vorher abgezogen. Einkünfte von Kindern aus eigenem Einkommen oder Vermögen werden ebenfalls angerechnet.
Online-Termin
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen wollen, können Sie einen Beratungstermin mit der Unterhaltsvorschusskasse telefonisch über die Behördenrufnummer 115 oder online vereinbaren.
Wählen Sie bei der Online-Terminvereinbarung die Leistung "Unterhaltsvorschuss beantragen" aus: