Negativattest (Auskunft aus dem Sorgeregister)

Wenn Sie für ein Kind allein sorgeberechtigt sind, mit dem anderen Elternteil des Kindes nicht verheiratet sind oder waren und im Main-Taunus-Kreis wohnen, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf ein so genanntes "Negativattest" stellen. Damit erhalten Sie eine amtliche Auskunft, dass Sie allein sorgeberechtigt sind und keine Erklärung auf Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (siehe unten) oder eine familiengerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht vorliegt.

Das Negativattest benötigen Sie beispielsweise bei Bankgeschäften für Ihr Kind, bei Wohnsitz- und Schulwechseln, bei geplanten medizinischen Behandlungen oder auch bei Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Ihr Kind.

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