Zahlt der Elternteil, in dessen Haushalt das minderjährige Kind nicht lebt, keinen oder keinen ausreichenden monatlichen Unterhalt, haben Alleinerziehende die Möglichkeit, im Rahmen einer Beistandschaft die Ansprüche des Kindes ermitteln, durchsetzen und wenn nötig auch beitreiben zu lassen. Die Vertretung der Interessen des Kindes ist für den alleinerziehenden Elternteil kostenfrei und einkommensunabhängig.
Zu den Aufgaben der Beistandschaft gehört auch die Festlegung der Unterhaltspflicht in Form eines vollstreckbaren Titels (Urkunde, Urteil, Beschluss), mit dem bei Bedarf auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Lohnpfändung, etc.) ergriffen werden können. Die Höhe des Unterhalts richtet sich in der Regel nach der "Düsseldorfer Tabelle", die Sie hier in der jeweils aktuellen Fassung einsehen können.
Wenn Sie und Ihr Kind im Main-Taunus-Kreis wohnen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt.